Der jahrelange Einsatz der Gewerkschaften trägt Früchte: 32 Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit startete im Januar 2023 der Härtefallfonds für bestimmte Berufsgruppen zur „Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung“. Ende Juni 2023 begann die vom Bund getragene Stiftung Härtefallfonds damit, pauschale Einmalzahlungen zur Abmilderung empfundener Härten auszuzahlen. Die Antragsfrist läuft am 30. September 2023 aus.
Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR absolviert haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kolleg*innen, die mindestens zehn Jahre bei der Deutschen Post beschäftigt waren und eine niedrige Rente erhalten. Konkret heißt das, dass sie nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung am 1. Januar 2021 nur eine gesetzliche monatliche Rente von weniger als 830 Euro bezogen haben dürfen. Außerdem müssen sie am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, um die empfundenen Härten abzumildern. Ihre gesetzliche Rente muss in der Nähe der Grundsicherung liegen.
Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds können bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden. Alle weiteren Informationen auf der Seite der Stiftung.