Arbeitszeit in der Zustellung DP AG

15.01.2024

Neue Tarifverträge regeln Grundsätze zur Arbeitszeit in der Zustellung und sorgen für Schutz und Sicherheit!

Die Deutsche Post AG hat im Sommer ver.di zu Verhandlungen über eine Neugestaltung der Arbeitszeitregelungen aufgefordert. Bei der Aufnahme der Verhandlungen betonte ver.di, dass die Schaffung eines Rahmens für Arbeitszeitregelungen, die durch Betriebsvereinbarungen in den Niederlassungen im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden, überfällig ist. Ebenso seien gute und langfristig sichere Arbeitsplätze wichtig. Für die Verhandlungskommission standen daher klare Regelungen im Vordergrund, die die Flexibilität begrenzen und verlässliche sowie möglichst planbare Dienstbeginne und Dienstenden schaffen.

Die Verhandlungskommission erkannte die Möglichkeit, durch diese Neugestaltung nicht nur die Qualität der Arbeitszeitregelungen zu steigern, sondern auch eine Vollbeschäftigung und eine Eigenbeschäftigung in der Zustellung langfristig zu sichern. Die abgeschlossenen Tarifverträge zur Arbeitszeit in der Zustellung und die sogenannten Schutzverträge bieten den ver.di-Mitgliedern nun geregelte Rahmenbedingungen für ihre Arbeitszeiten und eine gesteigerte Arbeitsplatzsicherheit. Die Annahme der Tarifverträge wurde von der zuständigen Tarifkommission am 24. November 2023 beschlossen.

Planbarer Feierabend

Die Arbeitszeit wird in Dienstplänen festgelegt. Der Betriebsrat und der Arbeitgeber legen darüber hinaus einen Korridor fest, innerhalb dessen vom Dienstplan abgewichen werden darf. Damit erhalten die Beschäftigten Sicherheit über ihr spätestes Arbeitsende. ver.di konnte neben den Regelungen zum Dienstbeginn und zum Dienstende weitere Vereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer*innen treffen: ein verpflichtendes Arbeitskonto, Zuschläge für freiwillige Arbeit an freien Tagen und für freiwillige Rufbereitschaft. Näheres zu den Regelungen hier.

Unabdingbar: Verlängerung der Schutzverträge

Die Verlängerung der Schutzverträge wurde im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag „Arbeitszeit Zustellung“ verhandelt. Die Verhandlungskommission hat klargestellt, dass eine Einigung zur Arbeitszeit nur in Verbindung mit der Fortschreibung der bestehenden Schutzverträge vorstellbar ist.

Die Schutzverträge „Ausschluss der Fremdvergabe von Zustellbezirken“ und „Eigenbeschäftigung der Lkw-Fahrer“ wurden erfolgreich bis zum Ende Juni 2026 verlängert. Die Arbeitgeber bestanden angesichts der Unsicherheiten rund um das neue Postgesetz auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Eine vorzeitige Kündigung hätte die Auflösung der Gegenleistung als Konsequenz, was für die Arbeitgeber ausgesprochen kostspielig wäre.

Darüber hinaus wurde der Tarifvertrag „Ausschluss der betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigung“ sowie der erweiterte Rationalisierungsschutz bis zum Ende März 2027 verlängert.

Die vereinbarten Vertragsverlängerungen schaffen Sicherheit für unsere Mitglieder bei der Deutschen Post AG. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben somit langfristig ausgeschlossen. Das ist umso wichtiger in Anbetracht der verlängerten Laufzeiten beim Referentenentwurf für das neue Postgesetz.