Ausbildung fertig. Und jetzt?

21.07.2023

Sich Kompetenzen und Fähigkeiten aneignen, theoretische Grundlagen -lernen und praktisch anwenden, endlich die Prüfung abschließen: Auszubildende und dual Studierende bringen zwei bis dreieinhalb anstrengende Jahre hinter sich. Dann stellt sich die Frage: Werde ich übernommen? Kann ich meinen gelernten Beruf wirklich ausüben? ver.di setzt sich dafür ein, dass alle, die ihre Ausbildung oder ihr Studium erfolgreich ablegen, auch im Ausbildungsbetrieb übernommen werden.

So auch beim Konzern Deutsche Post DHL Group, wo in 28 unterschiedlichen Berufen ausgebildet wird. Die zahlenmäßig stärksten Ausbildungslehrgänge bilden die „Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (F-KEP)“ und die Ausbildung „Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung“. Im Sommer und Herbst 2023 stehen 787 Auszubildende und dual Studierende nach bestandener Abschlussprüfung für die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bereit.

Im Mai 2023 führten ver.di, der Konzern- und Gesamtbetriebsrat und die Konzern- und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung einerseits und der Arbeitgeber Deutsche Post DHL andererseits Gespräche zur Übernahme 2023 im Konzern. Im Gespräch berichtete der Arbeitgeber über den vorläufigen Stand bei der Übernahme.

Die ver.di-Position ist klar: Grundsätzlich sind alle Nachwuchskräfte nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung geeignet, im erlernten Beruf beschäftigt zu werden.

Der Arbeitgeber setzt andere Kriterien für die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. So ist ein Kriterium beispielsweise der Besitz eines Führerscheins. Kfz-Unfälle während der Ausbildung können die Übernahme gefährden, besonders wenn die Schadenshöhe hoch war. Auch Krankheitsfälle und -tage werden als Gründe herangezogen, von einer Übernahme Abstand zu nehmen.

Die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (G-JAV) der Deutschen Post AG ist mit den Übernahmekriterien des Arbeitgebers nicht zufrieden. „Die Auszubildenden und dual Studierenden lernen innerhalb weniger Monate die Abläufe im Berufsleben und in der gelernten Tätigkeit kennen und wir wissen alle, dass dieser Schritt nicht leicht ist“, so Melinda Keufer, Vorsitzende der G-JAV. „Sofern die Abschlussprüfung bestanden wurde, die Nachwuchskraft ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung hat und es keine außergewöhnlichen negativen Auffälligkeiten gab, muss unserer Meinung nach eine Übernahme gewährleistet sein. Im Hinblick auf die aktuelle Arbeitsmarktlage und den demografischen Wandel sollte es auch im Interesse der Deutschen Post AG sein, viele Nachwuchskräfte an das Unternehmen langfristig zu binden.“

Von 787 Prüflingen im Konzern Deutsche Post DHL, die im Sommer 2023 ihre Ausbildung bzw. ihr Studium beenden, erfüllen 473 (60 Prozent) die Übernahmekriterien des Arbeitgebers uneingeschränkt.

Ein Übernahmeangebot erhalten 490 Prüflinge (62 Prozent). Ziel des Unternehmens sei es, eine Übernahmequote von 80 Prozent zu realisieren. In der Konzernspanne liegt die Übernahmequote zwischen 60 und 82 Prozent.