Jetzt ist der Bundestag gefragt. Nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch (20. Dezember 2023) eine Novellierung des Postgesetzes beschlossen hat, fordert ver.di deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Denn die Gesetzesvorlage verpasst es, die Bedingungen in der Branche nachhaltig zu verbessern. Stattdessen drohen zum Teil sogar Verschlechterungen, die Arbeitsplätze gefährden könnten.
Die Beschäftigten der Post- und Paketbranche haben mit der Großdemonstration am 9. Oktober 2023 in Berlin deutlich gemacht: Sie wollen ein Postgesetz, das ihre Gesundheit schützt und den Wettbewerb fair regelt. Mit der vom Kabinett beschlossenen Gesetzesnovelle werden diese Anliegen nur zu einem kleinen Teil erfüllt. So sollen zwar Pakete, die schwerer als zehn Kilogramm sind, gekennzeichnet werden – „ein erster Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, lobte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Doch Pakete mit über 20 Kilogramm sollen weiter von nur einer Person zugestellt werden können, wenn technische Hilfsmittel wie Sackkarren zur Verfügung stehen. „Diese Vorgabe ignoriert, dass die bereits heute vorhandene Sackkarre im Zustellfahrzeug nicht ausreicht, um vor gesundheitlichen Schäden zu schützen“, heißt es in einer ver.di-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die Gewerkschaft bleibt daher bei ihrer Forderung nach einer „echten 20-Kilogramm-Grenze“, ab der Pakete nur noch zu zweit ausgeliefert werden.
Ebenfalls nachbessern muss der Bundestag, um dem Lohn- und Sozialdumping in der Paketbranche Einhalt zu gebieten. Zwar soll die im Briefmarkt bestehende Lizenzpflicht in Form eines „Anbieterverzeichnisses“ auf die Paketbranche ausgeweitet werden, was ver.di begrüßt. Das kann so jedoch schwer flächendeckend kontrolliert werden, zumal sich die FDP in diesem Punkt durchgesetzt hat - die ursprünglich vorgesehene Nachunternehmerhaftung wurde im Kabinettsbeschluss gestrichen. Zudem soll die Einführung des neuen Anbieterverzeichnisses erst nach 36 Monaten abgeschlossen sein - drei Jahre, in denen die miserablen Arbeitsbedingungen in vielen Subunternehmen fortbestehen werden.
„Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre wesentlich schneller, effektiver und der richtige Weg, die von der Regierung erkannten Probleme in der Branche anzugehen“, betonte Kocsis. Ein solches Verbot hatte vor zwei Wochen auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, ebenso der Bundesrat in seiner Entschließung vom Mai 2023. Die Bundesregierung bleibt nun hinter der Position der Bundesländer zurück. Die FDP scheint gerade zur Gewichtsbegrenzung und zum Verbot der Subunternehmer auf der Bremse zu stehen, denn in den anderen Regierungsparteien gibt es Zuspruch für die ver.di-Forderungen.
Die Gesetzesnovelle ist nicht nur unzureichend. In einigen Fragen geht sie in die falsche Richtung. So sollen zum Beispiel die Laufzeiten von Briefsendungen auf drei bzw. vier Tage verlängert werden. „Das verschlechtert nicht nur das Dienstleistungsangebot für die Kundinnen und Kunden deutlich, sondern führt künftig auch zu einer Gefährdung von tarifierten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG“, kritisierte Kocsis. Mit dem kürzlich verlängerten Kündigungsschutz sichert ver.di trotz der Gefährdung durch das neue Postgesetz langfristig die Arbeitsplätze ihrer Mitglieder.
Die Probleme der Branche werden mit dieser Novelle des Postgesetzes nicht gelöst. Es muss grundlegend nachgebessert werden.