Die Bundesländer haben sich in Sachen Postgesetz auf die Seite der Beschäftigten gestellt. Am 2. Februar 2024 beschloss der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetz, die viele zentrale ver.di-Forderungen aufgreift – vor allem das Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und eine echte 20-Kilogramm-Grenze in der Ein-Personen-Zustellung. „Die Bundesländer senden mit ihrer Stellungnahme ein ganz klares Signal an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die unübersehbaren Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Bislang geplante Regelungen unzureichend
In der Begründung der Stellungnahme heißt es, der Einsatz von Fremdpersonal diene „überwiegend dazu, die Kosten niedrig zu halten und sich der Verantwortung für die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben zu entziehen“. Die Folgen seien ein „Unterbietungswettbewerb“ in der Paketbranche, die Ausweitung „prekärer bzw. ausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse in Form von Lohn- und Sozialdumping“.
Eine weitere zentrale Forderung der Länderkammer: Paketdienste sollen „verpflichtet werden, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen“. Auch das geht über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus. Laut diesem sollen Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, weiter von nur einer Person zugestellt werden können, sofern technische Hilfsmittel wie Sackkarren zur Verfügung stehen. ver.di kritisiert dies als unzureichend. Des Weiteren empfiehlt der Bundesrat, Tariferhöhungen bei der Festlegung der Portokosten angemessen zu berücksichtigen und die Attraktivität der Briefzustellung dadurch zu erhalten, dass eine zweite, schnellere und kostenpflichtige Zustellung angeboten wird. Auch diese Positionen begrüßt ver.di ausdrücklich.
Erste Lesung im Bundestag
Am 21. Februar 2024 befasste sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Abgeordnete der SPD, der Linken und der Grünen kritisierten Teile des Entwurfs scharf, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Arbeitsbedingungen. Sebastian Roloff (SPD) und Pascal Meiser (Die Linke) sprachen sich für ein Verbot von Subunternehmen aus, Frank Bsirske (Bündnis 90/Die Grünen) forderte ein Verbot von Subunternehmerketten. Alle drei Abgeordneten forderten zudem eine echte 20-Kilogramm-Grenze für Pakete. Reinhard Houben (FDP) führte die eklatanten Probleme bei Verstößen gegen die Arbeitsbedingungen auf „schwarze Schafe“ zurück – eine gängige Argumentation, wenn man strukturelle Probleme nicht angehen will. CDU/CSU und AfD gingen auf den Aspekt der Arbeitsbedingungen erst gar nicht ein.
Es gibt eine Binsenweisheit in der Politik: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.“ Hoffentlich gilt sie auch für das Postgesetz. In den nächsten Wochen stehen die Anhörungen in den Ausschüssen des Bundestages an, anschließend die zweite und dritte Lesung im Plenum, bevor das Gesetz wieder an den Bundesrat geht. ver.di bleibt im Gespräch mit der Politik.