Die wichtigsten Begriffe und Eckpunkte aus dem Postgesetz und die dazu gehörende ver.di-Position sind hier zusammegefasst.
Das Postgesetz ist das gesetzliche Regelwerk, das die Rahmenbedingungen und Regulierungen für postalische Dienstleistungen in Deutschland, einschließlich der Zustellung von Briefen und Paketen, festlegt. Es beeinflusst ebenfalls die Arbeitsbedingungen in der Branche. Die letzte grundlegende Änderung fand im Jahr 1997 statt. Gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wird das Gesetz nun maßgeblich novelliert bzw. überarbeitet mit den Stichwörtern: Nachhaltigkeit, Digitalisierung, fairer Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen.
Position von ver.di: Den Erhalt des postalischen Ordnungsrahmens und Schutz der Arbeitsbedingungen halten wir für zwingend erforderlich.
Der Universaldienst hat nach wie vor bundesweit eine zentrale Bedeutung für die Grundversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Information, Post- und Paketdienstleistungen.
Dieser gesetzliche Auftrag bleibt bestehen. Allerdings plant der Gesetzgeber, den Dienst zu flexibilisieren (Zeitvorgaben für die Zustellung: Einwurftag + 1 Werktag bis Einwurftag + 3 Werktage) und zu digitalisieren, z. B. mit Paketstationen. Es ist essentiell, dass der Service für alle zugänglich bleibt und Haustürzustellungen beinhaltet. Zudem soll die Zustellungsqualität intensiver überwacht und bei Verstößen mit höheren Bußgeldern sanktioniert werden.
Position von ver.di: Die flächendeckende und diskriminierungsfreie Bereitstellung von postalischen Dienstleistungen für die gesamte Gesellschaft muss weiterhin gewährleistet sein!
Das bedeutet, dass die Zustellung von Montag bis Samstag an Werktagen erfolgt. Im Zuge der Novellierung des PostG gibt es die Überlegung, einzelne Werktage wie z. B. den Samstag oder Montag auszulassen und an diesen Tagen nicht mehr zuzustellen. Dadurch würden tausende Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG wegfallen.
Position von ver.di: Die werktägliche Zustellung muss erhalten bleiben!
In Deutschland gibt es für Briefsendungen eine Laufzeitvorgabe. 80 % der aufgegebenen Briefsendungen müssen am nächsten Werktag zugestellt werden. Dies wird als E+1 bezeichnet, im Sinne von Einwurftag + 1 Werktag. Diese Regelung wird aktuell überprüft, wobei eine Verlängerung des Zustellungszeitraums um mehrere Werktage in Erwägung gezogen wird, wodurch die Bezeichnungen E+2 bzw. E+3 relevant werden.
Position von ver.di: Eine hohe Pflichtquote bei einer Laufzeit von Briefsendungen über zwei oder drei Tage ist im neuen Postgesetz festzulegen. Eine grenzenlose Aufweichung der Laufzeit kostet Arbeitsplätze und darf nicht umgesetzt werden!
Die Lizenzpflicht reguliert den Marktzugang im Post- und Paketsektor unter Berücksichtigung von Kriterien wie Zuverlässigkeit und Arbeitsbedingungen. Die Lizenzpflicht im Postsektor bietet mehr Schutz als die Anzeigepflicht im Paketsektor. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht hier einen erleichterten Marktzugang durch ein digitales Verfahren vor. Dies birgt jedoch das Risiko, dass Unternehmen „leicht“ dem Markt betreten können, die den gängigen Sozial- und Arbeitsstandards nicht genügen. Die Arbeitsbedingungen geraten damit unter Druck.
Position von ver.di: Die vorhandene Lizenzpflicht muss für den Briefbereich erhalten und auf den Paketbereich ausgeweitet werden. Es sollten dabei unbedingt alle Unternehmen der Branche (Sortierung, Transport und Zustellung) berücksichtigt werden. Die Arbeitsbedingungen müssen strenger kontrolliert und bei Nichteinhaltung konsequent sanktioniert werden!
Eine Gewichtsgrenze für Paketsendungen von 20 kg muss festgelegt werden, um die Gesundheit der Zusteller*innen zu schützen. Sendungen über dieser Gewichtsgrenze sind nicht im Ein-Personen-Handling zuzustellen.
Position von ver.di: Die Gewichtsgrenze im Ein-Personen-Handling muss auf 20 kg festgelegt und Sendungen ab diesem Gewicht müssen als Speditionslieferung eingestuft werden.
Bei der Konsolidierung werden die Ausgangspost und Massensendungen von Großkunden gesammelt und vorsortiert, bevor sie in die Postnetze eingeliefert werden. Im Gegenzug werden Rabatte gewährt. Die Konsolidierung wird meist von externen Firmen durchgeführt, wie zum Beispiel Deutsche Post Inhaus Services.
Position von ver.di: Bisherige Möglichkeiten der Konsolidierung beibehalten!
Die Zugänge zum Netz der Deutschen Post AG sind für konkurrierende Unternehmen von großer Bedeutung, da sie über kein eigenes, bundesweites und flächendeckendes Postnetzwerk verfügen. Deshalb speisen sie ihre Sendungen verschiedenster Art ins Postnetzwerk der Deutschen Post AG ein und möchten diesen Zugang beibehalten oder sogar erweitern.
Position von ver.di: Keinen künstlichen Wettbewerb fördern! Das Zustellnetz ist personalintensiv und muss finanziert werden. Ein Netzzugang für konkurrierende Unternehmen muss die Kosten für tarifierte und sichere Arbeitsplätze berücksichtigen.
Das gesetzgebende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt, eine größere Transparenz in der Gestaltung der Entgelte bzw. des Portos zu fordern. Dabei sollen Investitionen in die Netze sowie Nachhaltigkeitsaspekte stärker berücksichtigt werden.
Position von ver.di: In regulierten Bereichen, die der staatlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, darf Preisgestaltung nicht dem freien Markt überlassen werden. Es ist weiterhin notwendig, die Kosten für effiziente Leistungen und Arbeitsbedingungen in der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Das Konsistenzgebot bezieht sich auf die transparente, verhältnismäßige und schlüssige Gestaltung bzw. Aufschlüsselung von Preisen sowie Rabatten, die für die Einspeisung von Produkten in die Postnetze entrichtet werden und für Geschäfts- und Massenkunden angewendet werden. In diesem Zusammenhang ist es Teil der Maßnahmen zur Entgeltregulierung.
Position von ver.di: Die bisherige Transparenz ist ausreichend. Die Deutsche Post AG muss hier den Spielraum haben, die Preise zu gestalten.
Die Preiskostenschere, wie sie von der Bundesnetzagentur (BNetzA) betrachtet wird, beschreibt den Unterschied zwischen dem Stückpreis für Postdienstleistungen, den Endverbraucher für einen Brief zahlen, und dem Entgelt, das die DP AG ihren Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer postalischen Infrastruktur berechnet. Die BNetzA möchte durch das Aufdecken solch einer Preis-Kosten-Scheren-Transparenz den Wettbewerb stärker fördern.
Position von ver.di: Die bisherige Transparenz ist ausreichend.
Laut Mitbewerbern der Deutschen Post AG liegt eine Quersubventionierung vor, wenn Gelder aus den postalischen Dienstleistungen zur Finanzierung der Paketbranche und beispielsweise der Elektromobilität verwendet werden.
Gegründet in den 70er Jahren von der sozialliberalen Koalition, ist die Monopolkommission ein beratendes Gremium der Bundesregierung, das den Wettbewerb in Deutschland fördern soll. Ihre Tätigkeit basiert auf den §§ 44 bis 47 des GWB. Sie erstellt Berichte und Gutachten zum Postmarkt.
Position von ver.di: In den Berichten der Monopolkommission müssen sozial-ökologische Aspekte, die dem aktuellen wirtschaftlichen Zeitgeist entsprechen, berücksichtigt werden. Zudem sollte die Sonderrolle des Postmarktes, in dem kein weiterer künstlicher Wettbewerb möglich ist, beachtet werden. Die beratende Funktion der Kommission ist ausreichend.
Als Skaleneffekt wird in der Wirtschaft der Vorteil bezeichnet, den Unternehmen erhalten, wenn sie ihre Produktion oder Dienstleistung in großen Mengen (Gewinn durch Massenzustellung) erbringen.