Mitbestimmung

Mitbestimmen bedeutet, sich im Betrieb einzubringen und als Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Und das mit gutem Recht: Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz und im Mitbestimmungsgesetz festgeschrieben. Betriebsräte sorgen für eine gerechte Eingruppierung, sie bestimmen über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit (wie Arbeitsbeginn und –ende, Überstunden und Gleitzeit), sie sind vor jeder Kündigung anzuhören und noch vieles mehr!

Mitbestimmung im Fachbereich

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Besser mit Betriebsrat

Eine Belegschaft mit Betriebsrat ist besser aufgestellt als ohne. Wo ein Betriebsrat gewählt werden und wer sich wählen lassen kann – das ist auf dem Infoportal für Betriebsratswahlen zu lesen. Und wo es Betriebsräte gibt, können auch Jugend- und Auszubildenvertretungen gewählt werden.

Seminare zu Betriebsratswahlen

Wahlvorständen, noch amtierenden oder bereits neu gewählten Betriebsräten bieten wir die für sie genau passende Qualifizierung. Auf dieser Homepage sind die Qualifizierungsangebote für jede Zielgruppe zu finden und zu buchen.

 

Europäischer Betriebsrat - EBR

Gerade in unserer Branche agieren Unternehmen oft über Ländergrenzen hinweg. Dann endet auch Betriebsratsarbeit nicht an Ländergrenzen, dafür gibt es Europäische Betriebsräte. Hier findest du die Europäischen Betriebsräte innerhalb von ver.di.

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