In der Regel arbeiten Betriebsräte und Manager hierzulande konstruktiv zusammen. In manchen Firmen hängt der Haussegen allerdings dauerhaft schief: Dort versuchen Arbeitgeber systematisch, die betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln. Das zeigt die neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie „Kampf um Mitbestimmung – Antworten auf „Union Busting“ und die Behinderung von Betriebsräten“.
Versucht ein Arbeitgeber ein Betriebsratsgremium zu blockieren oder mit Union-Busting-Methoden aus dem Betrieb zu drängen, so können Arbeitnehmer*innen zum Beispiel mit diesen Maßnahmen dagegenhalten:
1. Der Rückhalt der Belegschaft: Wenn Arbeitgeber auf eine Spaltung der Belegschaft abzielen, ist das zentrale Gegenmittel der Zusammenhalt im Team. Wenn die Belegschaft hinter dem Betriebsrat steht, diesen aktiv unterstützt und das auch im Betrieb sichtbar macht (zum Beispiel durch eine T-Shirt-Aktion), haben Spaltungsvorhaben wenig Chancen.
2. Betriebsräte, Vertrauensleute, Betriebsgruppen und Co: Die zentralen Akteur*innen im Betrieb, die kollektive Interessen vertreten, müssen besonders geschützt werden. Sie sind oft besonderem Druck seitens der Geschäftsleitung ausgesetzt. Hier hilft es, wenn sie beteiligungsorientiert arbeiten und weitere Kolleg*innen einbinden, so werden sie im Falle eines Konfliktes entlastet und verteilen Aufgaben auf mehrere Schultern.
3. Die Gewerkschaft: Ist ein zentraler Akteur im Kampf um Mitbestimmung. ver.di unterstützt und berät zum Beispiel Betriebsräte bei arbeitnehmerfeindlichen Maßnahmen der Geschäftsführung.
4. Juristische Maßnahmen sind die Antwort auf rechtliche Schritte des Arbeitgebers und wenn Mitbestimmungsrechte nicht eingehalten werden. Zum Beispiel können unrechtmäßig gekündigte Betriebsratsmitglieder eine Kündigungsschutzklage einreichen.
5. Externe Unterstützung durch Netzwerke: Auch Solidarität von außen kann helfen. Soli-Bündnisse aus Zivilgesellschaft können Betriebsräte und ihre Belegschaft bei Union Busting unterstützen und zeigen: Ihr seid nicht alleine.
6. Einbezug von Öffentlichkeitsarbeit: Diese kann als Druckmittel gegen mitbestimmungsfeindliche Aktionen des Arbeitgebers eingesetzt werden. Öffentlichkeitsarbeit wird immer in Kombination mit anderen Maßnahmen umgesetzt und kommt erst in einem fortgeschrittenen Konfliktverlauf zum Tragen. Hierbei hilft dir deine Gewerkschaft.
Auch im Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik kam es zu Union Busting: Bei Dachser Food Logistics in Bremen wurde Betriebsratsmitgliedern Entgelterhöhungen angeboten, wenn sie das Gremium verlassen. Da ver.di dies in einem Fall schriftlich belegen kann, wurde Ende April diesen Jahres Strafanzeige gegen den Niederlassungsleiter gestellt. Aktuell wird die Anzeige immer noch geprüft. Nachdem fünf Mitglieder aus dem Betriebsrat zurückgetreten waren, musste das Gremium vorläufig aufgelöst werden.
Der Dreh- und Angelpunkt des Konfliktes bei Dachser war der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Thomas Urbanski. Dieser wurde im Zuge der Auseinandersetzung vom Lager-Leiter zum Azubi-Beauftragten herabgestuft. Nachdem ver.di mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen war, wurde die geplante Versetzung zurückgenommen.
Zugleich erhielt er aber eine außerordentliche Änderungskündigung auf eine stellvertretende Assistenz der Betriebsleitung. Der neue Betriebsrat stimmte dieser jedoch nicht zu und so kam es zu einem Kündigungsersetzungsverfahren vor Gericht. Dieses wurde Anfang November mit einem Vergleich abgeschlossen: Mit Hilfe von ver.di erkämpfte sich Thomas Urbanski eine sechsstellige Abfindung vor Gericht.