Mitbestimmung bei der Deutschen Post AG – nicht nur im Betrieb!

17.10.2022

Die meisten kennen den Betriebsrat, der vor Ort im Betrieb von Arbeitnehmer*innen gewählt wird, aber was ist mit dem Aufsichtsrat? Dort wird auch mitbestimmt. Der Aufsichtsrat der Deutschen Post AG (konzernweit) wird Anfang 2023 neu gewählt.

 

Das Mitbestimmungsgesetz sieht ein Mitspracherecht für Arbeitnehmer*innen auf Unternehmensebene in größeren Unternehmen vor. Diese Aufgabe nehmen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat wahr und üben dabei Einfluss auf unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen aus.

Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsgremium und überwacht die Arbeit des Vorstands. Er greift nicht in die tägliche Geschäftsführung des Unternehmens ein, ist aber unter anderem für die Bestellung und Abberufung von Vorständ*innen verantwortlich.

Bei der kommenden Aufsichtsratswahl im Januar 2023 wählen Arbeitnehmer*innen bei der Deutschen Post DHL Group Vertreter*innen im Aufsichtsrat für den ganzen Konzern. Das heißt, dass Beschäftigte in den Tochterfirmen, wie zum Beispiel DHL Hub Leipzig und DHL Home Delivery, auch wählen können und durch die erfolgreichen Kandidat*innen vertreten werden.

Gute Gründe für die Mitbestimmung

Das gesetzliche Recht auf Mitbestimmung sorgt dafür, dass Demokratie auch am Arbeitsplatz gelebt wird. Arbeitnehmer*innen können ihre Arbeitswelt mitgestalten und Entscheidungen werden nicht einseitig vom Arbeitgeber getroffen. Mitbestimmung heißt Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und diese ist genauso wichtig auf Unternehmensebene wie auf der betrieblichen Ebene.

Laut wissenschaftlicher Studien schneiden mitbestimmte Unternehmen nach vielen wirtschaftlichen Gesichtspunkten besser ab: Stark mitbestimmte Unternehmen haben höhere Nettoumsätze, investieren mehr im Kapitalstock (Gebäuden, Maschinen, Patenten oder Marken) und verfolgen längerfristige Strategien. Sie kommen besser durch Wirtschaftskrisen, haben eine höhere Beschäftigungssicherheit und bessere Arbeitsbedingungen als Unternehmen ohne Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Die Gründe sind vielfältig, aber eins ist klar: Arbeitnehmer*innenvertretung in Aufsichtsräten ist wichtig und sorgt für bessere Arbeitsbedingungen.

 

Der Aufsichtsrat


Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Kapitaleigner*innen und der Arbeitnehmer*innen zusammen. In Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, wie bei der Deutschen Post AG, sind die Aufsichtsräte paritätisch besetzt. Das heißt, dass die Arbeitnehmer*innen 50 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Es gibt aber einen Haken: Die Kapitaleigner*innen stellen die/den Vorsitzende*n, der in einer Pattsituation die entscheidende Stimme hat. Die Arbeitnehmer*innenseite kann ihren Willen gegen geschlossenen Widerstand der Anteilseigner*innen nicht durchsetzen.

Wie sich der Aufsichtsrat bei der Deutschen Post zusammensetzt, findest du in der Grafik oben.

Unter den zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite sind drei Gruppen vertreten: Arbeitnehmer*innen aus dem Betrieb, ein*e Vertreter*in der leitenden Angestellten und betriebsexterne Gewerkschaftsvertreter*innen. Sie werden in drei Wahlgängen gewählt:

 

 

 

ver.di für einen starken Aufsichtsrat

Ähnlich wie beim Betriebsrat werden die Mitglieder der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat von den Beschäftigten gewählt. ver.di stellt eine Liste von Kandidat*innen, die am 6. September 2022 von einer Nominierungsversammlung durch ver.di-Mitglieder aus dem Konzern Deutsche Post AG gewählt wurde. Eine hohe Beteiligung und Zustimmung für die gewählten Vertreter*innen zeigt dem Arbeitgeber, dass die Kolleg*innen eine starke Unterstützung im Unternehmen haben und ernst zu nehmen sind.