• Aufsichtsratswahlen bei der Deutschen Post AG

    Die meisten kennen den Betriebsrat, der vor Ort im Betrieb von Arbeitnehmer*innen gewählt wird, aber was ist mit dem Aufsichtsrat? Dort wird auch mitbestimmt. Der Aufsichtsrat der Deutschen Post AG (konzernweit) wird Anfang 2023 neu gewählt.

    © ilyakalinin / stock.adobe.com

Das Mitbestimmungsgesetz sieht ein Mitspracherecht für Arbeitnehmer*innen auf Unternehmensebene in größeren Unternehmen vor. Diese Aufgabe nehmen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat wahr und üben dabei Einfluss auf unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen aus. Das gesetzliche Recht auf Mitbestimmung sorgt dafür, dass Demokratie auch am Arbeitsplatz gelebt wird. Arbeitnehmer*innen können ihre Arbeitswelt mitgestalten und Entscheidungen werden nicht einseitig vom Arbeitgeber getroffen. Mitbestimmung heißt Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und diese ist genauso wichtig auf Unternehmensebene wie auf der betrieblichen Ebene.

Am 22./23. März 2023 fanden im Konzern der Deutschen Post AG die Wahlen der Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat statt. Es waren insgesamt zehn Vertreter*innen zu wählen: sechs Vertreter*innen der Ar-beitnehmer*innen, drei gewerkschaftliche Vertreter*innen sowie ein/eine Vertreter*in der leitenden Angestellten. ver.di konnte in allen drei Wahlgängen alle Mandate erlangen. Danke an alle, die ihre Stimme für eine ver.di-Kandidat*in abgegeben haben!

Wer seid ihr

Warum seid ihr im Aufsichtsrat

Warum ist es wichtig

Was macht der Aufsichtsrat

Was bringt das den Kolleg*innen

Wählt

ver.di Kampagnen