
ver.di kämpft für gute und sichere Tarifverträge. Als Mitglied in ver.di kann jeder für die Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation wirkungsvoll kämpfen. ver.di-Mitglieder haben Rechtsanspruch auf die Regelungen der Tarifverträge. Gemeinsam wollen wir Tarifverträge durchsetzen. Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sie müssen in harten Verhandlungen, gegebenfalls auch mit Streik, durchgesetzt werden. Mehr ...
Beschäftigte bei Postdiensten, Kurier-, Express- und Paketdiensten, in Speditionen und der Logistik finden hier ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, ebenso die Links zu den Websites.
Entgelttarifverträge regeln die Höhe der Entgelte und Ausbidungsvergütungen, Rahmentarifverträge die Tätigkeiten und Qualifikationen der Entgeltgruppen, Manteltarifverträge die übrigen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Daneben gibt es spezielle Tarifverträge, so zu Altersteilzeit und Rationalisierungsschutz. mehr...
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen. Aber wer darf denn nun streiken? Antworten zu Fragen rund um das Thema Streik sind hier zu finden.
Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt. Hier kann man das zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.