Übertragung des Tarifergebnisses öD auf Beamt*innen

15.06.2023

ver.di setzt sich seit Abschluss der Tarifrunde öffentlicher Dienst intensiv für eine möglichst rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses Bund/VKA auf die Beamt*innen ein.

Entsprechend dem Tarifergebnis, und wie von ver.di gefordert, soll den Beamt*innen bei der Deutschen Post ab dem 1. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro pro Monat gezahlt werden. Die insoweit angehobene Besoldung wird zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was ver.di wiederholt kritisiert hat. Eine solche Kürzung von Besoldung und Versorgung der Beamt*innen ist in Zeiten hoher Inflation nach ver.di-Sicht schlicht unzumutbar.

Ebenfalls Gegenstand des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes wird die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro. Der Gesetzesentwurf liegt beim Bundeskabinett, sodass mit einer Zahlung unter Umständen erst im Spätsommer bzw. Herbst zu rechnen ist. Daher hat ver.di vom BMI jetzt nachdrücklich gefordert, dass die Beamt*innen sehr zeitnah zumindest eine Abschlagszahlung zum Inflationsausgleichsgeld erhalten.

Die Prämie soll sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfänger*innen steuerfrei ausgezahlt werden. Für Versorgungsempfänger*innen wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltssatz angesetzt. Bei 71,75 Prozent wären dies 2.152,50 Euro.