Fünf Jahre Entlastungszeit bei der DP AG

25.09.2024

Mit der Entlastungszeit haben die Beschäftigten der Deutschen Post AG die Möglichkeit, einen Teil ihres Entgelts in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Bis zum 30. September können Beschäftigte der Deutschen Post AG bei ihrer Personalabteilung Entlastungszeit für das Jahr 2025 beantragen. Stephan Teuscher, Bereichsleiter für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik, lässt nach fünf Jahren Entlastungzeit die Entwicklung Revue passieren.

In den Tarifverhandlungen 2018 hat ver.di die Forderung erhoben, eine tarifvertragliche Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer*innen einzuführen, einen Teil der vereinbarten Entgelterhöhung in „freie Zeit zur Entlastung und zum Schutz der Gesundheit“ umwandeln zu können. Im Ergebnis dieser Tarifverhandlungen wurde erstmals ein Modell zum Gesundheitsschutz durch freie Entlastungszeit bei der Deutschen Post AG eingeführt.

Mit der geschaffenen Wahlmöglichkeit wurde einem Ergebnis der Mitgliederbefragung aus dem Oktober 2017 Rechnung getragen. Damals gaben 77 % der Befragten an, dass Entlastung durch mehr freie Zeit für sie wichtig sei.

 
Entlastungszeit 42
Entlastungszeit 60
Entlastungszeit 102
Entlastungszeit 162
Entlastungszeit 202

Im Jahr 2018 konnten Arbeitnehmer*innen erstmals zusätzliche freie Zeit im Kalenderjahr 2019 wählen, indem ein Teil der Entgelterhöhung in freie Entlastungszeit umgewandelt wurde. Dieses Modell wurde in den folgenden Tarifrunden weiterentwickelt und nun besteht 2024 die Möglichkeit, im Manteltarifvertrag aus fünf Entlastungszeiten zu wählen; die Wahl muss jeweils bis zum 30. September des Vorjahres dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Für jede Entlastungszeit besteht eine eigene Monatsgrundentgelttabelle im Entgelttarifvertrag, so dass alle Arbeitnehmer*innen sich schnell informieren können, welche Auswirkung die Entlastungszeit auf das Monatsentgelt hat.

Die Betriebsrät*innen der Post lassen sich regelmäßig berichten, wie sich die Abwicklung der Entlastungszeit entwickelt. Im Jahr 2023 wurde die Entlastungszeit zu 87 % in Freizeit abgewickelt. Sollten nicht alle Stunden der Entlastungszeit abgewickelt werden, so werden die am 31. Dezember des Jahres verbliebenen Stunden ausgezahlt.

Mehr als 29.500 Arbeitnehmer*innen nehmen im Jahr 2024 Entlastungszeit in Anspruch! Davon haben über 10.300 Beschäftigte die höchste Entlastungszeit „202“ gewählt – das bedeutet für vollbeschäftigte Arbeitnehmer*innen 28 Tage zusätzlich frei. Wenn man dies auf eine Wochenarbeitszeit umrechnet, entspricht dies einer Wochenarbeitszeit von unter 35 Stunden!

Es verwundert nicht, dass die größte Gruppe, die Entlastungszeit beansprucht, Zusteller*innen sind – etwa 21.000 Arbeitnehmer*innen der Entgeltgruppe 3 beanspruchen Entlastungszeit –, um durch zusätzliche freie Tage von der schweren und stressigen Arbeit in der Zustellung entlastet zu werden. Das macht klar, dass auch zukünftig aktiver Gesundheitsschutz in Form von Entlastung bei der DP AG notwendig ist. Wir werden weiter Forderungen erheben, die neben der Steigerung der Einkommen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch den Gesundheitsschutz zum Schwerpunkt machen. 

Stephan Teuscher