Der diesjährige Tarifabschluss bei der Deutschen Post AG brachte eine große Verbesserung für Neueingestellte mit sich: Beschäftigte, die bisher kein Weihnachtsgeld bekamen, erwerben bereits nach einer nur 30-tägigen Tätigkeit einen anteiligen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt! Darüber, wie das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, besteht – auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen – ein Wahlrecht.
Entweder kann man sich das Weihnachtsgeld im November als Sonderzahlung überweisen lassen. Gezahlt werden 100 Prozent des Oktoberentgelts bzw. ein Zwölftel davon für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
Die zweite Option besteht darin, sich im November 50 Prozent des Oktoberentgelts auszahlen zu lassen und die restlichen 50 Prozent in monatlichen Teilbeträgen von 1/24 des Oktoberentgelts.
Für Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsverhältnis zum oder nach dem 1. Januar 2023 begründet wurde, findet automatisch die monatliche Teilauszahlung (zweite Option) Anwendung. Auszubildende, die in 2023 übernommen wurden, gehören ebenfalls zu dieser Gruppe. Alle Arbeitnehmer*innen können jeweils bis 30. November die Art der Auszahlung für das Folgejahr wählen. Dafür müssen sie sich bei der zuständigen Personalabteilung melden.